Erbschaft und Schenkung einer spanischen Immobilie

Zwei Situationen, ein Service: eine Immobilie, die beim Tod eines Eigentümers übergeht, und eine Immobilie, die zu Lebzeiten an die nächste Generation übertragen wird. Wir übernehmen den gesamten Ablauf für Sie, und Sie kennen die vollständigen Kosten, bevor Sie sich entscheiden.

Niemand muss nach Spanien reisen

Die gesamte Übertragung lässt sich per Vollmacht erledigen. Wir bereiten für jede beteiligte Person die Vollmacht vor, erklären genau, was unterschrieben wird, und organisieren die Unterzeichnung dort, wo die jeweilige Person wohnt. Die Urkunde beim spanischen Notar unterschreiben wir anschließend in Ihrem Namen. Ein Termin in Spanien oder ein persönliches Erscheinen beim Notar ist für Sie nicht erforderlich.

Zwei Wege, auf denen eine Immobilie übergeht

Der erste ist die Erbschaft, nachdem ein Eigentümer verstorben ist. Der zweite ist die Schenkung zu Lebzeiten — die Immobilie wird zu einem selbst gewählten Zeitpunkt an Kinder oder Enkel übertragen, statt die Regelung späteren Jahren zu überlassen. Beides übernehmen wir auf dieselbe Weise, von Anfang bis Ende.

Das Nutzungsrecht behalten (usufructo)

Wer zu Lebzeiten überträgt, muss die Nutzung nicht aufgeben. Sie können das Eigentum jetzt an die nächste Generation übertragen und sich das Nutzungsrecht auf Lebenszeit vorbehalten — also weiterhin selbst in der Immobilie wohnen oder die Mieteinnahmen behalten. Im Spanischen heißt dieses vorbehaltene Recht usufructo, im Deutschen Nießbrauch. Die Alternative ist die vollständige Übertragung, bei der die neuen Eigentümer Eigentum und Nutzung zugleich erhalten. Beides ist möglich; wir legen Ihnen dar, was die jeweilige Variante für Sie bedeutet, bevor Sie wählen.

Sie sehen die gesamten Kosten, bevor Sie entscheiden

Vor dem ersten Schritt erhalten Sie eine schriftliche Aufstellung sämtlicher Kosten: die Steuern, den Notar, die Registergebühren und unser eigenes Honorar. Sie entscheiden mit dieser Zahl vor Augen, und es wird nichts in Gang gesetzt, bevor Sie uns beauftragt haben.

Notar, Grundbuch und Catastro

Wir vereinbaren den Notartermin und die Unterzeichnung der Urkunde, tragen das neue Eigentum im Grundbuch (Registro de la Propiedad) ein und aktualisieren den Eintrag beim Catastro, sodass die Immobilie an beiden Stellen auf die neuen Eigentümer eingetragen ist.

Die Steuerzahlungen

Wir berechnen die anfallenden Steuern, erstellen und reichen die Erklärungen ein und leisten die Zahlungen in Ihrem Namen, sodass auch dieser Teil abgeschlossen und belegt ist.

Was es kostet

Jeder Fall ist anders — das Honorar hängt davon ab, wie viele Personen beteiligt sind, wie viele Immobilien betroffen sind und in welcher Region sie liegen. Deshalb steht die Kostenaufstellung am Anfang: Sie sehen den vollständigen Betrag, unser Honorar eingeschlossen, bevor der Ablauf beginnt.

Was Sie am Ende erhalten

Die neue Eigentumsurkunde, im Grundbuch auf die neuen Eigentümer eingetragen; den aktualisierten Catastro-Eintrag; und die Belege für jede gezahlte Steuer und Gebühr. Alles erhalten Sie als PDF per E-Mail, die Originale senden wir Ihnen zu.

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