Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie über das Formular 210 wissen müssen und wie Spaniensteuer funktioniert.

Zur Steuerpflicht

Ja. Spanien besteuert Nichtansässige auf den sogenannten Vorteil der Eigennutzung (Rendimiento Imputado) — einen berechneten Nutzungsvorteil von 1,1 % des Katasterwerts (oder 2 %, wenn der Katasterwert in den letzten 10 Jahren nicht aktualisiert wurde). Sie müssen das Formular 210 jedes Jahr einreichen, auch wenn die Immobilie leer steht oder nur für den eigenen Urlaub genutzt wird.
Für persönlich genutzte Immobilien (keine Vermietung) muss die Erklärung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2025 ist die Frist also der 31. Dezember 2026. Für Mieteinnahmen gelten etwas andere Regelungen.
Ja. Der Anspruch der AEAT verjährt vier Jahre nach Ablauf der Einreichungsfrist, so dass zurückliegende Jahre weiterhin eingereicht werden können. Wählen Sie die betreffenden Jahre auf der Seite Frühere Jahre nachmelden aus; wir berechnen jedes Jahr nach den Regeln, die für dieses Jahr galten. Der Preis bleibt €87 für die erste Erklärung und €43,50 für jede weitere — jedes zusätzliche Jahr zählt dabei als weitere Erklärung. Nach der Einreichung stellt die AEAT gesondert einen Bescheid über Zuschlag und Zinsen aus; dieser Betrag wird direkt von der Behörde erhoben.
Das spanische Finanzamt kann Steuern für die letzten vier Jahre zurückfordern, zuzüglich Zinsen und Zuschlägen. Der Zuschlag beträgt 5 %, wenn Sie freiwillig innerhalb von drei Monaten einreichen, und steigt auf 20 %, wenn das Finanzamt Sie zuerst kontaktiert.
Wenn Sie in einem EU-Land, Norwegen, Island oder Liechtenstein ansässig sind, gilt ein Steuersatz von 19 %. Wenn Sie außerhalb der EU/des EWR (einschließlich des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit) wohnen, beträgt der Satz 24 %. Die Steuer wird auf den Vorteil der Eigennutzung der Immobilie berechnet: 1,1 % des Katasterwerts, wenn die Gemeinde diesen in den letzten 10 Jahren aktualisiert hat, oder 2 %, wenn nicht.
Der Katasterwert (Valor Catastral) ist der amtliche Steuerwert Ihrer Immobilie, den die spanischen Behörden für die Berechnung der Nichtresidentensteuer heranziehen. Er hat nichts mit dem Marktwert zu tun und liegt in der Regel deutlich darunter. Den Katasterwert finden Sie auf Ihrer jährlichen IBI-Rechnung (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) — meist als Valor Catastral Total oder Base Imponible. Spaniensteuer berechnet alles Weitere automatisch. IBI-Beispielbeleg ansehen →
Ja. Garagen und Abstellräume gelten steuerlich als eigenständige Einheiten und erfordern jeweils eine eigene Steuererklärung — unabhängig davon, ob sie zur selben Wohnung gehören. Bei Spaniensteuer sind diese zusätzlichen Erklärungen ohne Aufpreis enthalten.
Ja. Das spanische Steuerrecht verlangt, dass jeder Miteigentümer eine eigene Steuererklärung für seinen Eigentumsanteil einreicht — auch Ehepaare können keine gemeinsame Erklärung abgeben. Ein Ehepaar mit 50/50-Eigentum reicht also zwei Erklärungen ein. Bei Spaniensteuer kostet die erste Erklärung €87 und jede weitere €43,50 — ein Ehepaar zahlt somit insgesamt €130,50, Garage oder Abstellraum inklusive.

Zum Ablauf

Zwei Dinge: Ihre NIE-Nummer — Ihre spanische Ausländeridentifikationsnummer, die Ihnen beim Kauf der Immobilie zugeteilt wurde — und Ihren aktuellen IBI-Beleg (die jährliche kommunale Grundsteuerquittung). Der IBI-Beleg enthält den Katasterwert, der als Grundlage für unseren Rechner dient.
Der Rechner und das Formular nehmen unter fünf Minuten in Anspruch. Sobald Sie bezahlen, bereiten wir Ihre Steuererklärung vor und reichen sie bei der AEAT ein — in der Regel noch am selben Tag. Die Erklärung und die Zahlungsquittung werden Ihnen per E-Mail als PDF zugesandt.
Nein. Als bei der AEAT registrierter colaborador social kann Jon W. Olsen Steuererklärungen in Ihrem Namen unterzeichnen und einreichen. Der gesamte Prozess wird online abgewickelt. Sie müssen nicht nach Spanien reisen, einen Notar aufsuchen oder physische Dokumente einreichen.
Ja. Jeder Eigentümer muss ein separates Formular 210 einreichen, auch wenn es sich um Ehepartner oder Lebenspartner handelt. Unsere Preise berücksichtigen dies: Die erste Einreichung kostet €87, jede weitere €43,50. Sie können beide in einer einzigen Bestellung über unseren Rechner abwickeln.
Wir erhalten Ihre Einreichungsdaten, bereiten das Formular 210 vor, übermitteln es elektronisch an die AEAT und zahlen den Steuerbetrag in Ihrem Namen. Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung mit beigefügter Quittung. Ihre Daten werden für das nächste Jahr gespeichert.

Haben Sie noch Fragen?

Wir beantworten gerne Fragen, bevor Sie einreichen. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder WhatsApp.

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