Over de verplichting
Ja. Spanien besteuert Nicht-Residenten auf sogenannte „zugerechnete Einkünfte" — einen berechneten Mietwert von 1,1 % des Katasterwerts (oder 2 %, wenn der Katasterwert in den letzten 10 Jahren nicht aktualisiert wurde). Sie müssen jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen, auch wenn die Immobilie leer steht oder nur für den eigenen Urlaub genutzt wird.
Für Immobilien, die persönlich genutzt werden (nicht vermietet), muss die Erklärung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2025 haben Sie also bis zum 31. Dezember 2026. Für Mieteinnahmen gelten etwas andere Fristen.
Die spanische Steuerbehörde kann Steuern für die letzten vier Jahre nachfordern, zuzüglich Zinsen und Zuschlägen. Der Zuschlag beträgt 5 %, wenn Sie freiwillig innerhalb von drei Monaten einreichen, und steigt auf bis zu 20 %, wenn die Behörde Sie zuerst kontaktiert. Freiwilliges Einreichen ist immer die beste Option.
Wenn Sie in einem EU- oder EWR-Land wohnen (einschließlich Norwegen, Island, Liechtenstein), beträgt der Steuersatz 19 %. Wohnen Sie außerhalb der EU/des EWR (einschließlich des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit), beträgt der Steuersatz 24 %. Die Steuer wird auf die zugerechneten Einkünfte der Immobilie berechnet: 1,1 % des Katasterwerts, wenn die Gemeinde diesen in den letzten 10 Jahren aktualisiert hat, andernfalls 2 %.
Über den Ablauf
Zwei Dinge: Ihre NIE-Nummer — Ihre spanische Identifikationsnummer für Ausländer, die beim Immobilienkauf zugeteilt wurde — und Ihr aktueller IBI-Beleg (der jährliche kommunale Grundsteuerbeleg). Der IBI-Beleg enthält den Katasterwert, die Zahl, die unser Rechner verwendet.
Der Rechner und das Formular nehmen normalerweise weniger als fünf Minuten in Anspruch. Sobald Sie bezahlt haben, erstellen wir Ihre Erklärung und reichen sie bei der AEAT ein — in der Regel noch am selben Tag. Die Erklärung und der Zahlungsbeleg werden Ihnen per E-Mail als PDF-Dateien zugesandt.
Nein. Als autorisierter AEAT-Agent kann SpainTax Erklärungen in Ihrem Namen unterzeichnen und einreichen. Der gesamte Prozess läuft online ab. Sie müssen nicht nach Spanien reisen, einen Notar aufsuchen oder physische Dokumente einreichen.
Ja. Jeder Eigentümer muss eine separate Steuererklärung einreichen, auch bei Ehepartnern oder Lebenspartnern. Unsere Preise berücksichtigen dies: Die erste Erklärung kostet 87 € und jede weitere 43,50 €. Beide können in einer einzigen Bestellung über unseren Rechner aufgegeben werden.
Wir erhalten Ihre Daten, erstellen das Modelo 210, reichen es elektronisch bei der AEAT ein und zahlen den Steuerbetrag in Ihrem Namen. Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung mit der Quittung im Anhang. Ihre Daten werden für das nächste Jahr gespeichert.
Haben Sie noch Fragen?
Wir beantworten gerne Fragen, bevor Sie Ihre Erklärung doet. Kontakt aufnehmen via e-mail, telefoon of WhatsApp.