Frühere Jahre nachmelden

Die Erklärung für ein zurückliegendes Jahr kann weiterhin eingereicht werden. Wählen Sie die Jahre aus, für die Sie einreichen möchten — der Rechner berechnet jedes Jahr einzeln nach den Regeln, die für dieses Jahr galten.

Der Prozentsatz auf den Katasterwert ist nicht in jedem Jahr gleich: Er hängt davon ab, wann die Katasterwerte Ihrer Gemeinde zuletzt allgemein überprüft wurden, und die Regel selbst hat sich geändert. Wir rechnen deshalb jedes Jahr getrennt und mit der amtlichen Gemeindeliste des jeweiligen Jahres.

Die Gebühr bleibt unverändert: €87 für die erste Erklärung, €43,50 für jede weitere. Als weitere Erklärung zählt jedes zusätzliche Jahr ebenso wie jeder weitere Eigentümer. Zwei Eigentümer und drei Jahre sind sechs Erklärungen: €304,50.

Nach der Einreichung einer verspäteten Erklärung stellt die AEAT kurz darauf einen Bescheid über Zuschlag und Zinsen aus. Diesen Betrag erhebt die Behörde direkt; er ist weder in der Steuerberechnung noch in unserer Gebühr enthalten.

Bitte beachten: Der Katasterwert kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Nehmen Sie für jedes zurückliegende Jahr den Wert aus dem IBI-Bescheid des jeweiligen Jahres — im Rechner können Sie je Jahr einen eigenen Wert eintragen. Wenn Sie unsicher sind oder die alten Bescheide nicht zur Hand haben, fragen Sie uns vorher: WhatsApp oder E-Mail.

Für Jahre vor 2021 wenden Sie sich bitte an unser Büro: Der Anspruch der AEAT verjährt nach vier Jahren, und ob eine Erklärung noch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

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