Nichtresidenten zahlen für eine Immobilie, die sie nicht vermieten, Steuer auf ein fiktives Einkommen von 1,1 oder 2 Prozent des Katasterwerts. Dieser Artikel erklärt, welcher der beiden Sätze gilt und warum eine Revision, die älter als zehn Jahre ist, trotzdem 1,1 Prozent bedeuten kann. Außerdem zeigt er, was eine Erklärung nach Fristablauf nach den seit dem 11. Juli 2021 geltenden Zuschlagsregeln kostet.
Woher die 1,1 und die 2 Prozent kommen
Wer die Immobilie nicht vermietet, zahlt Steuer auf ein fiktives Einkommen, die renta imputada. Es beträgt einen Prozentsatz des Katasterwerts, der auf dem IBI-Bescheid steht: 1,1 Prozent, wenn die Gemeinde ihre Katasterwerte innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums in einer allgemeinen Neubewertung revidiert hat, sonst 2 Prozent.
Bei einem Katasterwert von 100.000 Euro beträgt das fiktive Einkommen 1.100 oder 2.000 Euro. Eigentümer mit Wohnsitz in der EU, in Norwegen oder Island zahlen darauf 209 oder 380 Euro Steuer, Eigentümer mit Wohnsitz anderswo, etwa in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, 264 oder 480 Euro.
Die Zehnjahresregel und der Stichtag 2012
Nach dem spanischen Einkommensteuergesetz, dessen Regel auch für Nichtresidenten gilt, gibt es 1,1 Prozent nur, wenn die revidierten Werte im Steuerjahr oder in den zehn Jahren davor in Kraft getreten sind.
Für die Steuerjahre 2023, 2024 und 2025 gilt stattdessen ein fester Stichtag. Jede Gemeinde, deren revidierte Werte am oder nach dem 1. Januar 2012 in Kraft getreten sind, behält 1,1 Prozent (disposición adicional 55ª der Ley 35/2006).
Torrox an der Costa del Sol zeigt, wie das wirkt. Die letzte allgemeine Revision trat dort am 1. Januar 2013 in Kraft, zwölf Jahre vor dem Steuerjahr 2025. Nach der Zehnjahresregel würden die Eigentümer dort für 2025 2 Prozent zahlen; mit dem Stichtag zahlen sie 1,1 Prozent. Für 2021 und 2022 galt die Zehnjahresregel, und Torrox lag innerhalb der Frist.
Wie man erkennt, welcher Satz gilt
Die Agencia Tributaria veröffentlicht für jedes Steuerjahr eine Liste der Gemeinden, deren revidierte Katasterwerte zu 1,1 Prozent führen. Unser Rechner wendet diese Liste Jahr für Jahr an. Wer mehrere Jahre auf einmal erklärt, erhält für jedes Jahr den Satz, der in diesem Jahr galt.
Das Jahr der letzten allgemeinen Neubewertung einer Gemeinde lässt sich in der Sede Electrónica del Catastro unter Ponencias de valores nachsehen. Nach Auswahl der Provinz zeigt eine Tabelle für jede Gemeinde das Jahr, in dem die revidierten Werte in Kraft getreten sind (Año efecto). Für Torrox steht dort 2013.
Eine Änderung des Katasterwerts durch die im Staatshaushalt festgelegten Aktualisierungskoeffizienten ist keine Revision. Es zählt nur eine allgemeine Neubewertung der gesamten Gemeinde, wie die Dirección General de Tributos in der verbindlichen Auskunft V1979-20 vom 17. Juni 2020 bestätigt hat.
Verspätete Erklärung: ein Zuschlag, keine Strafe
Seit dem 11. Juli 2021 kostet eine Erklärung, die verspätet, aber aus eigenem Antrieb eingereicht wird, einen Zuschlag von 1 Prozent der Steuer zuzüglich 1 Prozent für jeden vollen Monat der Verspätung. Nach zwölf Monaten beträgt der Zuschlag 15 Prozent, und ab diesem Zeitpunkt laufen Verzugszinsen. Eine Strafe kommt nicht hinzu.
Der Zuschlag ermäßigt sich um ein Viertel, wenn die Steuer mit der Erklärung und der Zuschlag innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist bezahlt werden.
Ein Beispiel: Die Erklärung für 2024 war bis zum 31. Dezember 2025 fällig. Wird sie im Oktober 2026 eingereicht, neun volle Monate zu spät, mit 180 Euro Steuer, beträgt der Zuschlag 10 Prozent. Das sind 18 Euro, mit der Ermäßigung 13,50 Euro.
Wenn das Finanzamt zuerst schreibt
Meldet sich die Agencia Tributaria zuerst beim Eigentümer, gelten die Zuschlagsregeln nicht mehr. Das Finanzamt setzt die Steuer mit Verzugszinsen fest und kann eine Strafe von 50 bis 150 Prozent der nicht gezahlten Steuer verhängen, je nach Schwere des Falls. Die Strafe ermäßigt sich, wenn der Eigentümer zustimmt und fristgerecht zahlt.
Das Recht, die Steuer festzusetzen, verjährt vier Jahre nach dem Ende der Erklärungsfrist.
Eine verspätete Erklärung aus eigenem Antrieb kostet höchstens 15 Prozent der Steuer zuzüglich Zinsen. Hat das Finanzamt zuerst geschrieben, kann eine Strafe von mindestens 50 Prozent der nicht gezahlten Steuer verhängt werden, vor jeder Ermäßigung. Unser Rechner wendet für jedes Jahr den geltenden Satz an, und auf der Seite zu den Vorjahren wählen Sie die Jahre aus, die Sie brauchen.
Jon W. Olsen
Colaborador social der Agencia Tributaria seit 2006
Erklärung für 2025 bis 31. Dezember 2026
Katasterwert aus dem IBI-Bescheid eingeben, Betrag sehen, einreichen. Prüfung und Abgabe durch einen Steuerspezialisten. 87 € für die erste Erklärung, 43,50 € für jede weitere. Garage oder Abstellraum ohne Aufpreis.
Steuer berechnenVorjahre nachholen: Erklärungen 2021 bis 2025